Lutheriden-Vereinigung e.V.

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Vorstand verjüngt sich...

von Christian Priesmeier (Kommentare: 0)

Vorstandswahl 2015

Obere Reihe v.l.  Hans Peter Werner / Klaus Held / Martin Eichler
Untere Reihe v.l. Berit Hübner / Sabine Held / Franziska Kühnemann / Christian Priesmeier

 

Mitgliederversammlung wählt neuen Vorstand

Auf der Mitgliederversammlung 2015 der Lutheriden-Vereinigung e.V. wurde ein neuer Vorstand gewählt. Neben der 29 jährigen Franziska Kühnemann, die sich derzeit ihn Berlin auf Ihre Master Arbeit vorbereitet, wurden erstmals auch Klaus und Sabine Held als Beisitzer von der MGV in den Vorstand berufen.

 

Weitere Änderungen ergab die Wahl auch im geschäftsführenden Vorstand. Frau Berit Hübner (vorher nur Gast im Vorstand) übernimmt das Amt des Schriftführers von Christian Priesmeier, der als Nachfolger von Martin Eichler (jetzt stlv. Vorsitzender) das Amt des Vorsitzenden übernimmt. Unverändert blieb die Position des Schatzmeisters, Hans Peter Werner.

 

Alfred Jacobsen kandidierte nicht und schied somit aus seinem Amt als Beisitzer aus. Er bleibt der Vereinigung aber als Genaloge und Berater des Vorstands erhalten. Martin Eichler würdigte auf der Versammlung am 5.9.2015 seine Dienste, die er für die Vereinigung erbrachte. Gerade durch seine Arbeit und Akribie, so Eichler, ist es möglich geworden, dass neue Nachkommenbuch zu erstellen und nun der Öffentlichkeit zu präsentieren.

 

Alle Kanditaten würden ohne Gegenstimme in Ihre Ämter gewählt.

 

Neben der Wahl eines neuen Vorstandes, wurden auch zwei wichtige Satzungsänderungen auf den Weg gebracht. So wurde die Ausschlußklausel und bindende Angehörigkeit in einer christlichen Kirche aufgeweicht. Antragsteller können, sofern sie diese Voraussetzung nicht erfüllen, nun einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen, in der sie z.B. erklären, warum Ihnen eine Mitgliedschaft wichtig ist. Der Vorstand hat dann die Möglichkeit einem Antrag zuzustimmen, dann allerdings nur mit einstimmigem Beschluß des Vorstands. Dieses ist in der Geschichte der Vereinigung, die seit 1926 besteht, bis dato nie möglich gewesen.

 

Desweiteren wurde die Vertretungsregel erweitert und spezifiziert. Der gesamte Vorstand (bis auf die Beisitzer) sind zukünftig als Vertreter gem. §26BGB vertretungsberechtigt. Die Vertretungsregel im Innenverhältnis wurde zudem genauer verfasst. Damit berichtigte die Versammlung eine Passage der Satzung, die das Amtsgerichtes für zu ungenau hielt.

 

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